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Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Bundesweite Strafanzeigen

ifw ruft Betroffene auf, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden

Wie der SPIEGEL, LTO, hpd und zahlreiche weitere Medien bereits berichteten, haben sechs renommierte Strafrechtsprofessoren in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar,

dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten". Die Musteranzeige ist über die Homepage des ifw (LINK) online verfügbar. Näheres zu den Strafanzeigen finden Sie auf der Homepage der Giordano-Bruno-Stiftung und des ifw.

Auch bei der für das Bistum Mainz zuständigen Staatsanwaltschaft wurde Strafanzeige eingereicht, denn auch für das Bistum Mainz gibt es konkrete Hinweise darauf, dass diesem Informationen bezüglich Straftaten durch Angehörige des Bistums vorliegen. Laut katholisch.de wurden im Zuge der Studie über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche im Bistum Mainz 950 Personalakten ab 1946 ausgewertet. Daraus gehen 169 Opfer hervor. 53 Kleriker sind als Täter beschuldigt. Die meisten Fälle sind erst nach ihrer Verjährung nach staatlichem Recht bekannt geworden. Seit 1946 gab es 18 Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten gegen Bistumsmitarbeiter, drei davon endeten mit einem Freispruch. Entsprechend der seit 2001 geltenden kirchlichen Rechtslage wurden fünf Fälle an die Glaubenskongregation gemeldet, in vier davon kam es zu kirchlichen Strafverfahren. 52 Anträge auf eine Anerkennungsleistung gingen beim Bistum ein, 47 wurden bewilligt.

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ermutigt alle Personen, die von einem katholischen Kirchenangehörigen sexuell missbraucht wurden und diese Straftat noch nicht zur Anzeige gebracht haben, sich bei der Staatsanwaltschaft des Tatortes zu melden. Informationen zu Tätern, tatbeteiligten Personen sowie zu Ort und Zeit der Tathandlung können entscheidend zum Erfolg einer Strafanzeige beitragen. Das ifw kann bei der Vermittlung des Kontakts zur Staatsanwaltschaft oder zu einem erfahrenen Rechtsanwalt behilflich sein. Kontaktinformationen (ifw): https://weltanschauungsrecht.de/kontakt