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Petition gegen den Straftatbestand der Werbung für Abtreibung

Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft einer Ärztin vor, auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, was nach §219a StGB verboten ist. Der Medizinerin drohen zwei Jahre Haft. Die GBS Mainz ruft zur Unterstützung einer Change.org- Petition auf, die sich für die Ärztin und für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, stark macht. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht. Bitte unterstützen Sie diese Petition: Link zur Petition